Lektoren/innen
Ansprechpartnerin: Gemeindereferentin Michaela Klüttermann.
Die Hauptaufgabe des/der Lektors/Lektorin (lat. für (Vor-)Leser) besteht darin, im Gottesdienst die für den jeweiligen Tag vorgesehenen Schriftlesungen vorzutragen. Darüber hinaus kann der Lektor auch die Fürbitten und ggf. einen Meditationstext vortragen. Die Aufgaben des/der Lektors/Lektorin können Männer und Frauen erfüllen, die gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein sollen. Der Dienst des/der Lektors/Lektorin ist ein eigenständiger Dienst, das heißt, der/die Lektor/Lektorin soll auch dann vortragen, wenn außer dem Zelebranten noch andere Kleriker anwesend sind.
Für den Dienst als Lektor gibt es auch eine besondere kirchliche Beauftragung. Diese wird, nach entsprechender Ausbildung, durch den Regionaldekan bzw. den Generalvikar erteilt.